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Wir sind für Sie da
Die Innung des Kraftfahrzeuggewerbes Bielefeld-Gütersloh
Die Innung des Kraftfahrzeuggewerbes Bielefeld-Gütersloh
Die Innung des Kraftfahrzeuggewerbes Bielefeld-Gütersloh (Kfz-Innung) hält für ihre Mitgliedsbetriebe ein umfangreiches Informations- und Serviceangebot bereit. So ist die Innung beispielsweise zuständig für die verwaltungstechnische Abwicklung der Abgasuntersuchung (AU), der Sicherheitsprüfung (SP) und jetzt neu die Ausgabe der Feinstaubplaketten sowie Klebesiegel. Viele Mitglieder nutzen die kompetente rechtliche Beratung durch die Innung etwa im Arbeits- und Tarifrecht. Die Innung betreibt eine intensive Öffentlichkeitsarbeit mit Informationsveranstaltungen für Autofahrer.
Bei der Innung ist eine Kfz-Schiedsstelle angesiedelt für die Bereiche der Stadt Bielefeld sowie der Kreise Herford, Gütersloh und Minden-Lübbecke. Zahlreiche Streitigkeiten zwischen Kunden und Werkstätten konnten so entweder im Vorfeld oder durch einen Schiedsspruch bereinigt werden.
Handwerksbildungszentrum (HBZ)
Die Innung ist Trägerin des Handwerksbildungszentrums (HBZ) Brackwede, Fachbereich Kfz. Neben der überbetrieblichen Ausbildung der Lehrlinge werden hier u.a. Meisterkurse sowie umfangreiche Fortbildungsveranstaltungen durchgeführt. Eine enge Kooperation mit der Autoindustrie ermöglicht es dem HBZ, technisch immer auf dem neuesten Stand zu bleiben. So können sowohl die Lehrlinge als auch Gesellen und Meister stets auf dem aktuellen Stand der Fahrzeugtechnik geschult werden. Die ständige Schulung von Mitarbeitern ist eine wichtige Voraussetzung für eine ordnungsgemäße und reibungslose Reparatur und Wartung von Kraftfahrzeugen. Sie ist ebenfalls Garant für ein großes Maß an Verkehrssicherheit.
Das kann nur
die Innung
Vor Ort ist die Innung Ihr erster Ansprechpartner. Sie steht Ihnen bei allen Problemen zur Seite – von der Hilfestellung bei der Ausbildung über die Öffentlichkeitsarbeit bis hin zur Betriebsberatung.
Das deutsche Kraftfahrzeuggewerbe mit seinen Spezialisten meldet sich am Tisch der großen Politik in Bonn, Berlin und Brüssel zu Wort. Dort ergreifen wir Partei, und das zahlt sich aus.
Die Innung versorgt Sie nicht nur mit aktuellen Informationen, sondern vermittelt auch eine ganze Reihe von Rabatten. Wir rechnen gerne nach, wie viel Sie individuell einsparen.
Für Sie da
Wir bieten Ihnen viele Vorteile für Ihren Erfolg.
Das kann Ihnen nur die Innung bieten: Fundierte Hilfestellung bei Betriebsfragen, im Sozial- und Tarifrecht, bei Technik-, Sicherheits- und Umweltschutzfragen, Beratung in arbeitsrechtlichen oder versicherungsrechtlichen Fragen kostenlos oder besonders günstig.
Wir bieten Ihnen eine kostenlose Nutzung von Schiedsstellen bei Beschwerden im Bereich Werkstätten und Gebrauchtwagen und günstige Angebote bei Vertragsrechtsschutz.
Nicht kostenlos, aber gewinnbringend: Wir rühren die Werbetrommel. Mit unserem Werbemittelkatalog sind Sie der Konkurrenz immer eine Nasenlänge voraus. Hier finden Sie für jeden Anlass die zündende Idee. Zusätzlich halten wir Sie immer mit kostenfreien Verbandsmitteilungen auf dem Laufenden.
In vielen Bereichen dürfen Innungen im Interesse ihrer Mitglieder auch hoheitliche Aufgaben wahrnehmen. Erfolgreiche Beispiele hierzu: die Abgasuntersuchung (AU) und die neue Sicherheitsprüfung (SP).
In Kooperation mit dem ADAC, dem TÜV Rheinland, der DAT und einem unabhängigen Juristen haben wir eine Schiedsstelle eingerichtet.
Für die Inanspruchnahme der Schiedsstelle werden keine Kosten erhoben.
I. Aufgabe, Tätigkeitsbereich
Die neutrale Schiedsstelle hat die Aufgabe
- Streitigkeiten aus Kaufverträgen über gebrauchte Fahrzeuge mit einem zulässigen Gesamtgewicht von nicht mehr als 3,5 t - mit Ausnahme über den Kaufpreis - zwischen Käufern und den der Innung des Kraftfahrzeuggewerbes in Düsseldorf angeschlossenen Händlern möglichst gütlich beizulegen oder zu entscheiden, sofern
- der Kfz-Betrieb das Zeichen "Gebrauchtwagen mit Qualität und Sicherheit" führt und/oder
- er ständig und in nicht nur unerheblichem Umfang mit Gebrauchtfahrzeugen handelt und den Gestattungsvertrag zur Kollektivmarke "Meisterbetrieb der Kfz-Innung" unterzeichnet hat. Der Aufgabenbereich der Schiedsstelle umfasst ebenfalls Streitigkeiten zwischen Innungsmitgliedern bezüglich Reparaturen aufgrund der Behebung von Sachmängeln oder aus Garantieversprechen einschließlich deren Bezahlung. Bei Streitigkeiten ist die Schiedsstelle zuständig, in deren Bereich das Innungsmitglied, über das die Beschwerde geführt wird, seinen Sitz hat.
- Streitigkeiten zwischen Kunden und den der Innung des Kraftfahrzeuggewerbes in Düsseldorf angeschlossenen Werkstätten aus Werkstattaufträgen, ausgenommen solche betreffend Nutzfahrzeuge mit einem Gesamtgewicht von mehr als 3,5 t, möglichst gütlich beizulegen oder zu entscheiden.
Die Schiedsstelle befasst sich nicht mit Streitigkeiten, die bei Gericht anhängig sind.
Wichtig: Die Schiedsstelle kann nur tätig werden, wenn der Kfz-Betrieb Mitglied der Innung des Kraftfahrzeuggewerbes Düsseldorf ist.
Da der Geltungsbereich der Innung sich ausschließlich auf die Stadt Düsseldorf beschränkt, können demzufolge nur in Düsseldorf ansässige Betriebe der Innung des Kraftfahrzeuggewerbes Düsseldorf angehören.
Die Innungsmitglieder führen das weiß-blaue Schild mit der Aufschrift "Kraftfahrzeuggewerbe – Meisterbetrieb der Kfz-Innung".
II. Anrufung der Schiedsstelle (Schiedsantrag)
Bei Streitigkeiten aus Kaufverträgen über gebrauchte Fahrzeuge wird die Schiedsstelle auf Anrufung durch den Käufer oder den Verkäufer bzw. Vermittler tätig.
Bei Streitigkeiten aus Werkstattaufträgen wird die Schiedsstelle auf Anrufung durch den Auftraggeber (Kunden) oder, mit dessen Einverständnis, durch den Auftragnehmer (Werkstatt) tätig.
Die Anrufungsschrift (Schiedsantrag) soll folgende Angaben enthalten:
- Name oder Firma der Parteien und deren Anschriften
- Bezeichnung des Fahrzeuges (Typ)
- kurze Schilderung der Beanstandung und des hier zugrundeliegenden Sachverhaltes
- Benennung eventueller Beweismittel
- bei Streitigkeiten über Gebrauchtfahrzeuge das Datum der Übergabe des Fahrzeuges.
Durch die Anrufung der Schiedsstelle wird die Verjährung von Ansprüchen für die Dauer des Verfahrens gehemmt.
Urkunden, die als Beweismittel in Betracht kommen, sind der Anrufungsschrift in Fotokopie beizufügen, insbesondere Reparaturrechnungen, Gutachten, Kostenvoranschläge, Kaufverträge und schriftlich erteilte Aufträge.
Durch die Anrufung der Schiedsstelle wird der Rechtsweg nicht ausgeschlossen.
III. Schiedsanträge
Die Schiedsanträge zur außergerichtlichen Einigung können hier herunter geladen werden:
- Schiedsantrag zur außergerichtlichen Erledigung von Streitigkeiten aus Serviceverträgen
- Schiedsantrag zur außergerichtlichen Erledigung von Streitigkeiten aus Kaufverträgen für gebrauchte Fahrzeuge
Ausschlaggebend für die örtliche Zuständigkeit der Schiedsstelle ist der Geschäftssitz des Autohauses oder der Werkstatt.
IV. Kosten
Die Inanspruchnahme der Schiedsstelle ist kostenlos.
Eine Erstattung der Kosten, die den Parteien oder deren Vertreter, Zeugen oder sonstigen Auskunftsparteien entstehen, erfolgt nicht.
WISSENSVORSPRUNG
Immer ins richtige Bild gesetzt
Werbung und Information fördern den Umsatz. Deshalb klären wir die Öffentlichkeit fortlaufend und gezielt über die Qualitätsarbeit in den Innungsbetrieben auf. Besonders erfolgreich: Unser Werbemittelservice mit kostenlosen Mustertexten, Reprovorlagen für Anzeigen etc. Selbstverständlich sind wir auch im Internet aktiv. Auch untereinander setzen wir auf Kommunikation. Durch
- Tagungen
- Diskussionsforen
- Festveranstaltungen
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- schriftliche Informationsdienste
haben unsere Mitglieder immer einen Wissensvorsprung.
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